Sehr geehrte Kunden,
Fahrten zur Werkstatt ohne ein Kennzeichen sind nicht gestattet. Es gibt nach §10 FZV eine Reglung für Fahrten mit
ungestempelten Kennzeichen, die da lautet:

Zitat: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind

Will heißen, dass Fahrten im Zusammenhang mit einer HU oä. mit ungestempelten Kennzeichen möglich sind. Diese sind bei der Zulassungsstelle,oder man hat seine alten Kennzeichen zu Hause und diese sind bei der Zulassungsstelle reserviert, unter Vorlage der Versicherungsnummer erhältlich. Sollte man jedoch registrierte und reservierte Kennzeichen haben, so benötigt man nur die Versicherungsnummer der jeweiligen Versicherung. Die Versicherung ist nach wie vor geltend, sie ruht nur für die Zeit der Abmeldung. Sicher geht man noch, indem man seine Versicherung über die Fahrt zur Werkstatt informiert.

Ihr Werkstattteam aus Manschnow